Entsorgungsfachbetriebe

Anforderungen an die Organisation, Tätigkeit und an die Qualifikation von Inhabern und Personal sowie an Überwachung und Zertifizierung von E. regelt die VO v. 10. 9. 1996 (BGBl. I 1421) m. Änd. Entsorgergemeinschaften sind Vereinigungen von Betrieben, die selbst die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb durch Satzung festlegen, überwachen und die Zertifizierung regeln. Die Entsorgergemeinschaft bedarf der Anerkennung durch das zuständige Landesministerium (Entsorgergemeinschaften-Richtlinie v. 9. 9. 1996, BAnz. 10909). S. a. Abfallrecht; Betriebsbeauftragte.




Vorheriger Fachbegriff: Entsorgungsautarkie | Nächster Fachbegriff: Entsprechungsklausel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen