Zertifizierung

Sichermachung, Sicherung

bezeichnet eine Bescheinigung für Unternehmen, einzelne Anlagen u. a. m. über die Einhaltung wesentlicher Rechts- und Technikvorschriften (engl.: compliance). Sie wird i. d. R. von privatrechtlich organisierten Überwachungs- und Zertifizierungsorganisationen erteilt (Überwachungsstelle, Entsorgungsfachbetrieb). Diese Organisationen wiederum unterstehen behördlicher Aufsicht. Bekannt sind auch die Z. v. Qualitäts- und Umweltmanagement. S. a. Grundsätze der Guten Laborpraxis. Bei Hochschulen entspricht die Akkreditierung der Z.




Vorheriger Fachbegriff: Zertifikat | Nächster Fachbegriff: Zertifizierungsstelle


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen