Erfüllungs Statt

Leistung an Erfüllungs Statt.

Im Sozialrecht:

Ein Sozialleistungsanspruch erlischt auch dann, wenn nicht die geschuldete, sondern eine andere Leistung an Stelle der geschuldeten Leistung erbracht wird. Keine Leistung an Erfüllungs statt ist die Hingabe eines Schecks durch den Leistungsträger. Hierbei handelt es sich nur um eine Leistung erfüllungshalber. Will der Leistungsberechtigte aber nochmalige Zahlung, muss er den unversehrten Scheck zurückgeben.

Leistung an Erfüllungs Statt.




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