Fürsorgestelle

Kommunale Einrichtung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht / SGB IX. Einzelne Aufgaben der Hauptfürsorgestelle / des Integrationsamts wie z.B. die begleitende Hilfe oder der Kündigungsschutz werden aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in einigen Bundesländern kommunal durchgeführt. So ist in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Fürsorgestelle als eine Abteilung innerhalb des Sozialamtes bei
den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, ggf. auch bei kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet und entscheidet mit größerer Sachkenntnis der örtlichen Verhältnisse über Einzelangelegenheiten aus dem Schwerbehindertenrecht wie beispielsweise dem besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Neben diesen Aufgaben sind die Fürsorgestellen insb. im sozialen Entschädigungsrecht für die individuellen Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte gern. dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Kriegsopferfürsorge zuständig.




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