Fahrtennachweis

Arbeitszeit, Fahrtenbuch, Fahrtschreiber, Schichtenbuch. Unter Fahrtennachweis versteht man den für die laufende Kalenderwoche mitzuführenden, auf Verlangen auszuhändigen den und vom Fahrer beziehungsweise Arbeitgeber 1 Jahr lang aufzubewahrenden Nachweis, welche Fahrten ein bestimmter Fahrer an einem bestimmten Kalendertag ausgeführt hat (Zeit der Lenkung und Pausen). Fahrtennachweise müssen den Namen des Fahrers und das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs enthalten und sind von den Führern von Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h sowie von Kraftomnibussen mit mehr als 14 Fahrgastplätzen und - im Linienverkehr - durchschnittlichem Haltestellenabstand von mehr als 3 km zu führen. Als Nachweis genügen Schichtenbuch und Schaublatt des Fahrtenschreibers. Der Fahrtennachweis ist nicht gleichbedeutend mit dem Fahrtenbuch.

haben Führer schwerer Kraftfahrzeuge zur Überprüfung, ob tägl. Lenkungshöchstdauer eingehalten wurde (§ 15a StVZO), zu führen; er kann ersetzt werden durch die Fahrtenbücher od. bei Ausschaltung von Verwechslungen auch durch die Schaublätter des Fahrtschreibers. Vgl. auch Schichtenbuch.




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