Fahrzeugspuren

Beweismittel, Bremsspuren.
Nach Verkehrsunfällen sind Fahrzeugspuren wichtige - wenn auch nicht ausschließliche - Beweismittel. Man unterscheidet folgende Arten Fahrzeugspuren: Fahr-, Brems-, Blockier-, Schleuder-, Schleif- und Kratzspuren.
Fahrspuren entstehen durch die rollenden, nicht abgebremsten Räder eines Fahrzeugs (nicht sichtbar auf harten, trockenen Straßen, deutlich wahrnehmbar auf Straßen mit Schnee und - vor übergehend - auf regennassen Straßen).
Bremsspuren entstehen durch noch rollende, aber schon abgebremste Räder eines Fahrzeugs. Sie sind zunächst verstärkte Fahrspuren und werden nur sichtbar, wenn die Bremsung eine gewisse Intensität erreicht.
Blockierspuren entstehen durch nicht mehr rollende, völlig ab gebremste Räder eines Fahrzeugs. Das Reifenprofil zeichnet sich dann - anders als bei der Bremsspur - nicht mehr ab.
Schleuderspuren entstehen durch plötzliches Bremsen oder ruckartigen Einschlag der Lenkung bei hoher Geschwindigkeit, durch starkes Bremsen, durch rutschige Fahrbahn, durch technische Fahrzeugmängel (wie ungleich eingestellte Bremsen, unter schiedlichen Luftdruck, ungleiche Bereifung).
Schleifspuren entstehen, wenn Gegenstände oder Körper von Fahrzeugen mitgeschleift werden.
Kratzspuren entstehen, wenn harte Gegenstände während ihrer Bewegung in die Fahrbahn eingedrückt werden (z. B. Fuß raste des Motorrades).




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