Fernmeldewesen
ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Verhältnisse der Fernsprechanlagen, Fernschreibanlagen und Funkanlagen.
Seit der Postreform II von 1994/95 wird F. durch den Begriff Telekommunikation ersetzt. Auch die Terminologie des GG wurde dem neuen Sprachgebrauch angepasst (Art. 73 I Nr. 7, 87 f). S. a. Postreform, Postwesen und Telekommunikation, Telekommunikationsgesetz, Telekommunikationsrecht.
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