Feuerwehrzufahrt

Feuerwehrzufahrten müssen amtlich gekennzeichnet sein. Üblich sind rechteckige Schilder mit rotem Rand auf weißem Grund und der schwarzen Aufschrift "Feuerwehrzufahrt". In der Regel ist die anordnende Behörde darauf zu nennen; eine private Kennzeichnung genügt nicht.
Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Halten verboten. Bei Zuwiderhandlungen steht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 75 EUR an; außerdem muss man damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Berr/Hauser, Rdnr: 138; §12 StVO




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