Finanzmarktstabilisierungsgesetze

1.
Zur Stabilisierung der Finanzmärkte wurde am 17. 10. 2008 in einem Eilverfahren das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (BGBl. I 1982) verabschiedet und ausgefertigt. Art. 1 enthält das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG, dazu VO v. 20. 10. 2008, eBAnz. AT123 2008 V1), durch den Liquiditätsengpässe von Unternehmen des Finanzsektors überwunden und ihre Eigenkapitalbasis verstärkt werden soll. Art. 2 enthält das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG), das die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für bestimmte Maßnahmen des Fonds schafft, etwa für Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen an den Fonds.

2.
Das Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes v. 7. 4. 2009 (BGBl. I 725) enthält neben Änderungen von FMStFG und FMStBG vor allem das Rettungsübernahmegesetz, nach dem zur Sicherung der Finanzmarktstabilität Enteignungen möglich sind. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung v. 17. 7. 2009 (BGBl. I 1980) wurde das FMStFG so geändert, dass Unternehmen des Finanzsektors zur Bilanzentlastung toxische Wertpapiere an Zweckgesellschaften oder Abwicklungsanstalten, sog. Bad Banks, auslagern können.

3.
Zu weiteren Maßnahmen zur Überwindung der Finanzkrise s. Umweltprämie, Wirtschaftsfonds Deutschland.




Vorheriger Fachbegriff: Finanzmarktstabilisierungsfonds | Nächster Fachbegriff: Finanzmonopol


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen