Fotokopierabgabe

ist die Gebühr, die Großbetreiber von Fotokopiergeräten seit der Änderung des § 54 II 1 UrhRG (24. 6. 1985) an die Verwertungsgesellschaft Wort zu entrichten haben. Daneben muss der Hersteller für jedes Fotokopiergerät eine einmalige Abgabe bezahlen. Die F. soll den Urhebern zugute kommen.




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