Gesetzessprache

Die Sprache von Rechtsvorschriften ist Teil der juristischen Fachsprache. Allgemeine Merkmale jeder Fachsprache sind Klarheit und Eindeutigkeit sowie Formalisierung und Normierung des Ausdrucks. Eine Besonderheit der juristischen Fachsprache liegt in der Verwendung von Ausdrücken, deren Bedeutung von der in der Alltagssprache abweicht (z. B. Eigentum, Besitz). Allgemeinverständlichkeit darf dabei nicht auf Kosten der Präzision gehen. Fachausdrücke und Begriffe, die in der G. in einer von der Alltagssprache abweichenden Bedeutung verwendet werden, sollten im Text der Rechtsvorschrift durch Begriffsbestimmungen verdeutlicht werden. Die Verwendung einer spezifischen G. steht nicht zwingend im Gegensatz zu den Bestrebungen nach Rechtsvereinfachung. Kurze, knappe und übersichtliche Regelungen lassen sich häufig nur durch einen stark formalisierten Sprachgebrauch erreichen. S. a. geschlechtsneutrale oder weibliche Gesetzessprache, Rechtsetzung.




Vorheriger Fachbegriff: Gesetzessammlung | Nächster Fachbegriff: Gesetzesumgehung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen