Güterstand, gesetzlicher. ist derjenige Güterstand, der für alle Ehegatten gilt, die nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Zugewinngemeinschaft gesetzlicher G. Nutzverwaltung. Güterstand, gesetzlicher Güterstände. Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft
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Weitere Begriffe : Verschuldenshaftung | Vornahmeklage | Gabelstapler
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