Gesundheitsschutz in Betriebenist Gegenstand des Arbeitsschutzes, des Betriebsschutzes, des Unfallschutzes sowie der betriebsärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Einrichtung eines betriebsärztlichen Dienstes. S. hierzu Arbeitssicherheit, Fachkräfte für.
Weitere Begriffe : Frankfurter Reichsverfassung | Kruzifix-Beschluss | Aufstallungspflicht |
|