Glückliche Ankunft VorbehaltenHandelsklausel beim Verkauf schwimmender Ware. Sie besagt, dass der Kaufvertrag für den Fall als nicht abgeschlossen gilt, wenn die Ware unterwegs untergeht.
Weitere Begriffe : Fernmeldegeheimnisverletzung | Wettbewerbsgleichheit | Lärm, ruhestörender |
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