Glossator

ist der Verfasser einer Glosse (Worterklärung) (insbesondere der mittelalterliche oberitalienische Rechtswissenschaftler, der seit etwa 1100 [bis ungefähr 1230) vor allem die römischen und kanonischen Rechtsquellen mit Glossen versieht[z. B. Imerius, Bulgarus, Hugo, Jacobus, Martinus]). Lit.: Lange, H., Römisches Recht im Mittelalter, 1997

(griech.) In der von Irnerius um 1100 gegründeten Rechtsschule von Bologna erläuterten die G. das corpus iuris civilis durch Randbemerkungen (Glossen). Durch Übernahme ("Rezeption") des glossierten corpus iuris entstand das gemeine Recht. Den G. folgten die Postglossatoren.

römisches Recht.




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