Grüner Pfeil

Ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund rechts neben dem roten Lichtzeichen besagt, dass Fahrzeuge nach dein Anhalten auch bei Rot aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen dürfen. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Fahrzeuge in der freigegebenen Verkehrsrichtung, muss aber ausgeschlossen sein. Diese so genannte Grünpfeilregelung wurde aus der Straßenverkehrsordnung der ehemaligen DDR übernommen, jedoch verschärft. Sie ist umstritten.

Ein leuchtender grüner Pfeil an einer Ampel gibt den Verkehr dagegen nur in der angezeigten Richtung frei. Links hinter einer Kreuzung verdeutlicht er, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und Linksabbieger die Kreuzung ungehindert befahren können. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, während der geradeaus fahrende Verkehr bei Rot steht.

§ 37 StVO




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