Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung(Haager Eheschließungsabkommen): Abkommen vom 12.6.1902 (RGB1. 1904, 221) über Voraussetzungen der Eheschließung zwischen Angehörigen verschiedener Staaten, in denen dieses Abkommen Geltung hat. In Deutschland ist dieses Abkommen am 31. 7. 1904 in Kraft getreten.
Weitere Begriffe : Verschonung | Sondernutzungsrecht | Ausfertigung von Gesetzen |
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