Habermas

, Jürgen: 1929 in Düsseldorf geboren, in Gummersbach aufgewachsen, Studium der Philosophie, Geschichte und Psychologie in Göttingen, Zürich und Bonn. 1954 Promotion, ab 1956 Assistent Adornos am Frankfurter Institut für Sozialforschung. 1961 Habilitation bei Wolfgang Abendroth in Marburg (Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1962). 1961 bis 1971 Lehrtätigkeit in Heidelberg und Frankfurt, 1971 bis 1981 zusammen mit C. F. von Weizsäcker Direktor des Starnberger Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen in der wissenschaftlich-technischen Welt. Ab 1982 bis 1994 wieder Professor für Soziologie und Philosophie in Frankfurt. Habermas war ursprünglich der neomarxistischen Frankfurter Schule um Horkheimer, Adorno und Marcuse verbunden, die sich selbst als kritische Theorie bezeichnete. Beim Versuch, die kritische Theorie der Gesellschaft neu zu begründen, entwickelte Habermas eine Theorie des kommunikativen Handelns und die Diskurstheorie des Rechts, die das unpolitische Ideal der Herrschaftsfreiheit zugunsten des politischen, aber traditionellen Ideals der gerechten Herrschaft aufgibt. Während Heller, Neumann, Kirchheimer und Abendroth die demokratische „Aufhebung” der herrschaftlichen Substanz der Staatgewalt vor allem unter dem kapitalismuskritischen Gesichtspunkt einer Umgestaltung der sozioökonomischen Organisation der Ungleichheit verfolgt hätten, habe er den Gedanken einer „Rationalisierung” der Ausübung administrativer Macht zunächst immanent, auf dem Wege einer Rekonstruktion des dem Recht und dem demokratischen Rechtsstaat eigentümlichen normativen Gehaltes entwickelt. Habermas entwirft einen Begriff der Vernunft, der sich in der Kommunikation entfaltet; er verzichtet auf einen objektiven Wahrheitsbegriff, weil alle Erkenntnis von einem bestimmten Erkenntnisinteresse gesteuert sei. Im (gewaltfreien, radikaldemokratisch inspirierten) Diskurs sieht er einen Weg, das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft nach vernünftigen Grundsätzen zu gestalten (Diskursethik). Diese diskursive Methode wendet Habermas auch auf die Fragen nach den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates an. Die Rechtslehre von Habermas steht in der Tradition von Rousseau und Kant und stützt sich auf die Lehren des liberalen und demokratischen Rechtsstaates, in dem das Recht Legitimität durch die sozialintegrative Kraft des übereinstimmenden und vereinigten Willens aller freien und gleichen Staatsbürger” gewinnt.

1! Habermas, Jürgen: Theorie und Praxis — sozialphilosophische Studien. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1988. Habermas, Jürgen: Erkenntnis und Interesse. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1988. Habermas, Jürgen: Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt am Main. (Suhrkamp-Verlag) 1983. Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1988. Habermas, Jürgen: Der philosophische Diskurs der Moderne. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1988. Habermas, Jürgen: Faktivität und Geltung — Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1998. Habermas, Jürgen: Die Einbeziehung des Anderen — Studien zur politischen Theorie. Frankfurt am Main (Suhrkamp-Verlag) 1999.




Vorheriger Fachbegriff: Haberfeldtreiben | Nächster Fachbegriff: Habgier


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen