Hegemonie

(griech. [F.]) Vorherrschaft

Unter H. versteht man zunächst die Vorherrschaft eines Staates über andere, die in den tatsächlichen Machtverhältnissen (faktische H.), aber auch rechtlich begründet sein kann (Staatenverbindungen). Die H. ist kein technischer Begriff des Völkerrechts und umschließt deshalb die verschiedenartigsten rechtlichen Verhältnisse. Auch außerhalb des außerpolitischen Bereichs spricht man von der H. etwa bestimmter Schichten oder Klassen im Staat, bestimmter wirtschaftlicher Gruppierungen usw.




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