Hofamt

ist im Anschluss an die Spätantike im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht das Amt der Verwaltung eines Teilbereichs des fürstlichen oder königlichen Hofs (z.B. Truchsess, Kämmerer, Marschall, Schenk). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005




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