Illegale Staatsgeheimnisse

sind keine Staatsgeheimnisse, vielmehr Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung od. unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der BRD gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstossen (§ 93 Abs. 2 StGB). Mitteilung eines solchen Geheimnisses an eine fremde Macht od. an einen ihrer Mittelsmänner wird nach §97a StGB bestraft, wenn die Mitteilung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äussere Sicherheit der BRD herbeiführt (Landesverrat).

Landesverrat, Staatsgeheimnis.




Vorheriger Fachbegriff: Illegale Schriften | Nächster Fachbegriff: Illegalität


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen