In iure cessio(lat. [F.] Übergang in der Entscheidungsstätte) ist im römischen Recht eine auf ein Scheinverfahren vor dem Magistrat gestützte Übertragung der Gewalt an einem Gegenstand. Lit.: Söllner, ARömische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996
Weitere Begriffe : Ausschlußfrist für Unfallanzeige | Mehrverkehrseinrede | Münchener Abkommen |
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