InkassoprovisionEntgelt für die Einziehung von Forderungen im Auftrag des Geschäftsherrn (§ 87 Abs. 4 HGB).
Weitere Begriffe : Inverkehrbringen eines gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthaltenden Produktes | Haftung des Arbeitgebers | Bestätigungsschreiben |
|