Internet-Apotheke

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit eröffnet worden, seit 1. 1. 2004 apothekenpflichtige (Apothekenwesen) Arzneimittel auch über Versand- und I.-Apotheken zu beziehen, sofern diese dazu von der zuständigen Landesbehörde zugelassen sind. Die Zulassung wird im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information nachgewiesen. Für die Teilnahme am Versandhandel ist eine Erlaubnis erforderlich, die gegebenenfalls von den dafür zuständigen Landesbehörden erteilt wird. In Betracht kommt auch der Versand von Arzneimitteln durch Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten der EU. Versendet werden dürfen allerdings nur Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind. Die Kennzeichnung und die Packungsbeilage solcher Medikamente müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Apotheke muss außerdem die Beratung in deutscher Sprache sicherstellen (§ 11 a ApoG). S. a. Internet; Apothekenwesen.




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