Interzonenhandelfrühere Bezeichnung für den Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin/ West) und der ehemaligen DDR. Der Interzonenhandel, der später auch innerdeutscher Handel genannt wurde, unterfiel nicht dem Außenwirtschaftsrecht. Die Vorschriften über den Interzonenhandel sind aufgehoben.
Weitere Begriffe : Gesellschaftsstatut | Witwenrente | Altersvorsorge, kapitalgedeckte |
|