Interzonales Recht

die Rechtsregeln darüber, welches Recht im Verhältnis zwischen den Besatzungszonen Deutschlands jeweils anzuwenden ist. Später wurde der Begriff auch für das Verhältnis der BRD und der DDR verwendet, wobei die Rechtsprechung diese Frage als eine des interlokalen, nicht des internationalen Rechts ansah. Deutsche Demokratische Republik.




Vorheriger Fachbegriff: Interzession | Nächster Fachbegriff: Interzonenhandel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen