isolierte Anfechtungsklage

zumeist Bezeichnung für die Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Verwaltungsakts. In diesen Fällen ist grds. die Verpflichtungsklage rechtsschutzintensiver, sodass für eine isolierte Anfechtungsklage i. d. R. das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger ein besonderes Interesse an der bloßen Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts hat. Anerkannt ist dies insbes. wenn der Kläger nach Ablehnung seines Antrags nunmehr der Auffassung ist, eine Genehmigung sei gar nicht erforderlich. Besonders problematisch ist die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt.




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