Japanist das aus vier Hauptinseln und vielen kleinen Nebeninseln bestehende ostasiatische Kaiserreich. Seine als Kompromiss zwischen hergebrachten altjapanischen Vorstellungen und eingeführten amerikanisch-demokratischen Auffassungen entstandene Verfassung stammt vom 3. 11. 1946/3.5. 1947. Sein Recht wurde im späten 19. Jahrhundert unter dem Vorbild des Deutschen Reichs und Frankreichs in Gesetzbücher gefasst. Lit.: Igarashi, K., Einführung in das japanische Recht, 1990; Yamada, A., Deutsch-japanisches Rechtswör- terbuch, 2. A. 1992; Götze, J., Deutsch-japanisches Rechtswörterbuch, 1993; Marutschke, H., Einführung in das japanische Recht, 1999; Heath, C./Petersen, A., Das japanische Zivilprozessrecht, 2002; Kawamoto, /., Gesellschaftsrecht in Japan, 2004
Weitere Begriffe : Nebenbestimmung | Lohngleichheit | Bologna-Prozess |
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