Jahrmarkt

eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbieten (§ 68 GewO). Durch eine Festsetzung (§ 69 GewO) kann die Veranstaltung privilegiert werden. Marktverkehr

Marktverkehr.




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