Jeweiligkeitsklauseln

Im Arbeitsrecht :

heissen Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen, arbeitsvertraglichen Einheitsregelungen u. Arbeitsverträgen, mit denen erreicht werden soll, dass sich das Rechtsverhältnis nach den jeweils geltenden Bestimmungen richtet. Sie müssen klar u. eindeutig gefasst sein; als besondere Form des Widerrufsvorbehalts decken sie nur solche Änderungen, die sich im Rahmen des Angemessenen (§ 315 BGB) halten.




Vorheriger Fachbegriff: Jesus-Prozess | Nächster Fachbegriff: Jhering


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen