Joint venture (engl. [N.] Untemehmensverbindung) ist die meist zeitlich begrenzte vertragliche Beteiligung (rechtlich oft Gesellschaft) an einem Unternehmen oder Projekt durch Kapital, Produktionsmittel und bzw. oder Beratung unter Mitübernahme des Verwirklichungsrisikos. Lit.: Braun, H., Joint ventures, 2000; Vogel, M., Equity joint ventures, 2002
Weitere Begriffe : Umstellung von Grundpfandrechten | Gerichte für besondere Sachgebiete | Einstellung |
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