Joint venture

(engl. [N.] Untemehmensverbindung) ist die meist zeitlich begrenzte vertragliche Beteiligung (rechtlich oft Gesellschaft) an einem Unternehmen oder Projekt durch Kapital, Produktionsmittel und bzw. oder Beratung unter Mitübernahme des Verwirklichungsrisikos. Lit.: Braun, H., Joint ventures, 2000; Vogel, M., Equity joint ventures, 2002

Gemeinschaftsunternehmen, das von zwei oder mehreren Unternehmen gegründet wird, die ihre rechtliche Selbstständigkeit, anders als bei der Fusion, behalten. Die Rechtsform des Gemeinschaftsunternehmens ist beliebig, sie kann von einer BGB-Innengesellschaft bis zur Aktiengesellschaft reichen.
In der Wirtschaftswissenschaft wird der Begriff Joint Venture (als Joint Venture i. w 5.) nicht nur für Gemeinschaftsunternehmen, sondern auch für jede Art der Zusammenarbeit (z. B. auch eine bloße Lizenzvergabe) verwendet.




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