Joint-Venture-Vertrag

Beteiligung an einem Unternehmen oder Projekt durch Kapital, Produktionsmittel oder unternehmerische Beratung und Betreuung (Vermittlung von know how). Besonders häufig in den Wirtschaftsbeziehungen mit den neuen Bundesländern und den Staaten Osteuropas.
ist die (meist zeitlich begrenzte) Beteiligung an einem Unternehmen oder auch nur an einem bestimmten Projekt, vielfach durch Kapital (venture capital-Beteiligung), aber auch durch Produktionsmittel oder unternehmerische Beratung und Betreuung (know how). Charakteristisch ist die (Mit-)Übernahme des Risikos für die Realisierungsmöglichkeit. Rechtlich liegt oftmals eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ARGE) oder eine andere, z. B. stille Gesellschaft vor.




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