juris

Im Arbeitsrecht :

. Ein juristisches Informationssystem, in dem Rechtsquellen, Rspr. und Schrifttum zu einzelnen Fragen gesammelt werden. Jeder der entspr. techn. Einrichtungen hat, kann sich anschliessen lassen (Gall Beil. zu BB 90; Schlagböhmer JZ 90, 262). Vielfach wird darüber nachgedacht, inwieweit die Datenverarbeitung bei der juristischen Arbeit eingesetzt werden kann.

ist das bekannteste deutschsprachige juristische Informationssystem auf der Grundlage der automatisierten Datenverarbeitung (kostenpflichtig, 2001 gab es 19 juris CD-ROMs auf der Grundlage von mehr als 600 ausgewerteten Fachzeitschriften, juris GmbH, Gutenbergstraße 23, D 66 117 Saarbrücken, Tel. 0681/58660, Fax 0681/5866/274, vertrieb^ uris.de, http://www.juris.de). Lit.: Albrecht, P., Probleme bei der Privatisierung staatlicher Informationspflichten, 2002

ist die Bezeichnung des Juristischen Informationssystems für die BRep., das vom BMJ entwickelt wurde und von einer GmbH in Saarbrücken betrieben wird. Es enthält mehrere Datenbanken, insbes. zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur, Bundesrecht und Gesetzesmaterialien. In ihm kann auch auf Celex, die Datenbanken der EG-Kommission zu EG-Recht und Rspr. des EuGH (europäisches Gemeinschaftsrecht), zugegriffen werden. Rechtsinformationen aus J. kann jedermann gegen Entgelt im Wege der Datenfernübertragung abrufen.




Vorheriger Fachbegriff: juridisch | Nächster Fachbegriff: Jurisdiktion


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen