Kaplan

ist in der kath. Kirche ein Priester, dem auf Dauer die Seelsorge wenigstens teilweise für eine Gemeinschaft oder eine bestimmte Gruppe von Gläubigen anvertraut wird (lat. capellanus, can. 564 CIC). Im deutschen Sprachraum wird häufig der (Pfarr-) Vikar - fälschlich - als K. bezeichnet.




Vorheriger Fachbegriff: Kapitulation | Nächster Fachbegriff: Kappungsgrenze


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen