Kapitulation

(lat.: capitulare = über einen Vertrag verhandeln); Vereinbarung über die allgemeine oder örtlich begrenzte, endgültige Beendigung einer bewaffneten Auseinandersetzung unter Entwaffnung und Gefangennahme der Streitkräfte der unterlegenen Seite. Sie kann unter Bedingungen erfolgen oder bedingungslos sein.

Vereinbarung zwischen Militärbefehlshabern über die Übergabe von Gebieten, Orten oder Truppen; bei der bedingungslosen K. geht der Gegner - anders als beim Waffenstillstand - keinerlei eigene Verpflichtungen ein.

ist die (in Kapitel eingeteilte) militärische Vereinbarung der Übergabe der eigenen Truppen oder sonstigen militärischen Mittel. Wahlkapitulation

ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die bewaffneten Handlungen nicht nur - wie der Waffenstillstand (Friedensvertrag) - unterbricht, sondern allgemein oder örtlich begrenzt unter Entwaffnung und Gefangennahme der Streitkräfte einer Partei endgültig beendet. Von „bedingungsloser K.“ spricht man, wenn keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. Die von den Alliierten im 2. Weltkrieg verlangte „unconditional surrender“ war kein völkerrechtlicher Begriff, sondern ein (weitergehendes) politisches Leitziel.




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