Völkerrechtlicher Vertrag

(Völkerrechtsvertrag). Vertrag zwischen zwei (bilateraler Vertrag) oder mehreren (multilateraler Vertrag) Staaten zur Regelung bestimmter Fragen. Paraphieren, Ratifikation. Die Verletzung des völkerrechtlichen Vertrages ist meist keiner Sanktion unterworfen, kann aber auf Antrag vom Internationalen Gerichtshof festgestellt und vom Vertragspartner mit Repressalien beantwortet werden.

ist die Einigung zwischen Völkerrechtssubjekten über die rechtliche Regelung eines Gegenstands des zwischenstaatlichen Bereichs. In der Völkerrechtspraxis findet sich hierzu eine Vielzahl von Bezeichnungen: Abkommen, Vereinbarungen, Übereinkommen, Pakte, Konventionen und Deklarationen. Völkerrechtlich bestehen jedoch keine Unterschiede; unabhängig von der Bezeichnung finden die völkerrechtlichen Regeln über den Abschluss und die Auslegung von Verträgen in gleicher Weise Anwendung (Wiener Übereinkommen). Für besonders bedeutsame Verträge wird häufig eine der drei letztgenannten Bezeichnungen gewählt. Man unterscheidet bilaterale und multilaterale Abkommen. Die Unterscheidung zwischen politischen und unpolitischen Verträgen sowie zwischen Staatsvertrag und Verwaltungsabkommen (vgl. Art. 59 II GG) hat dagegen in erster Linie innerstaatliche Bedeutung. V. V.e werden nach einem bestimmten Schema abgefasst. Nach der Überschrift, die den Vertragsinhalt bezeichnet und die Vertragspartner und das Abschlussdatum angibt, folgt die Präambel und dieser zuweilen eine Vollmachtklausel. Daran schließt sich der eigentliche Vertragstext an. Häufig endet dieser mit Schlussklauseln über Vertragsdauer, Kündigungs- und Revisionsmöglichkeiten, Vertragssprache, Möglichkeit des Beitritts dritter Staaten oder Notwendigkeit einer Ratifikation.




Vorheriger Fachbegriff: Völkerrechtlicher Mindeststandard | Nächster Fachbegriff: völkerrechtliches Delikt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen