Kassation

([zu lat.] cassus [Adj.] leer) ist im älteren und ausländischen Recht die Vernichtung eines Urteils auf Grund eines Rechtsmittels (Nichtigkeitsbeschwerde) . Lit.: Skedl, F., Die Nichtigkeitsbeschwerde in ihrer geschichtlichen Entwicklung, 1886

ist in manchen ausländischen Rechten (z. B. in Frankreich) die Aufhebung eines Urteils auf Rechtsmittel. Anders als bei der Revision überprüft das K.gericht nur die von der betr. Partei erhobene konkrete Rüge. Es kann in der Sache nicht selbst entscheiden, sondern diese nur zurückverweisen.




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