Konkordatsurteil

des Bundesverfassungsgerichts, (Entscheidungssammlung Bd. 6 Seite 309) wurde entschieden, dass das Reichskonkordat rechtsgültig zustande gekommen sei und auch nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches weitergegolten habe; nach Art. 123 Abs. 2 GG sei es auch in der Bundesrepublik noch in Kraft, ohne dass der Bund jedoch die für das Kultusrecht zuständigen Bundesländer zur Einhaltung seiner Bestimmungen zwingen könne; Konkordatsänderungen können nur noch zwischen den Bundesländern und dem Heiligen Stuhl vereinbart werden. - Das älteste K. der Geschichte war das Wormser K. von 1122. Siehe auch Lateranverträge.




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