Kontrollrat, Alliierter

aufgrund des Potsdamer Abkommens gebildetes Kollegialorgan, bestehend aus den Militärbefehlshabern der vier Besatzungsmächte, das die oberste Staatsgewalt im besetzten Deutschland ausübte; durch den kalten Krieg nach 1945 wurde der K. rasch funktionsunfähig, praktisch horte er mit der Blockade Berlins zu bestehen auf.




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