Kurven

Rechtsfahren, Richtungstafel, Überholen. Kurven werden durch Zeichen 103 und 105 gekennzeichnet. In besonders gefährlichen Kurven können Richtungstafeln als Leiteinrichtung stehen. Sie weisen darauf hin, daß es sich empfiehlt, die Geschwindigkeit herabzusetzen, weil die Straßenführung dies notwendig macht, um nicht aus der Kurve getragen zu werden oder vor eventuellen Hindernissen rechtzeitig anhalten zu können (Unübersichtlichkeit und nicht voraussehbarer Kurvenverlauf). In unübersichtlichen Kurven ist die äußerste rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten. Auch in völlig übersichtlichen Linkskurven gilt im übrigen das Gebot des Rechtsfahrens. „Kurvenschneiden“ ist auch dort und auch dann verboten, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden kann, wenn also der weitere Verlauf der Kurve auf längere Distanz überschaubar ist und dort kein Gegenverkehr herannaht. Das Bedürfnis nach zügiger Verkehrsabwicklung muß hinter den Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit zurücktreten, zumal da die „schlechte Angewohnheit“ schließlich doch einmal zu unfallträchtigen Situationen führen kann.




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