LandessteuerSteuern, deren Aufkommen den Bundesländern zusteht, nach Art. 106 Abs. 2 GG vor allem die Vermögens-, Erbschafts-, Kraftfahrzeug- und die Grunderwerbssteuer.
Weitere Begriffe : Aufstiegsfortbildung | Ausbruch aus Gefangenenanstalt | Strafschärfungsgründe |
|