Landwirtschaftskammer

eine zur Wahrnehmung von Anliegen der Land- und Forstwirtschaft ihres Bezirkes gebildete berufsständische Einrichtung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zusammenschluss im Verband der L.n in Frankfurt/M.

ist die berufsständische Vereinigung der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (Landwirte) auf landesrechtlicher Grundlage. Sie ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist die Wahrnehmung berufsständischer Belange. Lit.: Köckler, D., Landwirtschaftliche Unternehmensberatung, 1999; Lobby Verflechtungen in der deutschen Landwirtschaft, 2002




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