Laufzeit

Wer beim Abschluss einer Versicherung nicht auf die Laufzeit des Vertrags achtet, muss dies mitunter teuer bezahlen. Wenn sich nämlich die persönlichen Verhältnisse ändern und die spezielle Versicherung möglicherweise nicht mehr benötigt wird, muss der Versicherungsnehmer häufig feststellen, dass eine Laufzeit von fünf oder gar zehn Jahren vereinbart wurde. Die Folge davon ist, dass er in der Regel über diesen Zeitraum an den Vertrag gebunden bleibt und ihn nicht an seine persönlichen Bedingungen anpassen kann. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, durch Verhandlungen oder auch aufgrund gerichtlicher Hilfe aus einer solchen langfristigen Vertragsbindung herauszukommen.
Kündigung eines Versicherungsvertrags
Ein Versicherungsvertrag ist meist drei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Für Versicherungen (außer Kranken- und Lebensversicherungen), die nach dem 24. Juni 1994 abgeschlossen wurden, ist bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren allerdings auch eine vorzeitige Kündigung möglich, und zwar zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Zuvor war der Abschluss langfristiger Verträge (über drei, fünf oder zehn Jahre) nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z. B. dann, wenn der Versicherungsvertreter in diesem Zusammenhang einen bestimmten Prämiennachlass gewährte. Unbedingt aber musste das Unternehmen den Kunden bei einem solchen Abschluss darauf hinweisen, dass dieselbe Versicherung auch mit einer einjährigen oder eventuell dreijährigen Laufzeit abgeschlossen werden konnte. Der Versicherungsnehmer muss wissen, dass die Versicherungsgesellschaft bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags Anspruch auf die volle Prämie für das laufende Versicherungsjahr hat.

Siehe auch Allgemeine Versicherungsbedingungen


Widerrufsrecht beim Versicherungsvertrag
Versicherungsverträge werden aufgehoben, wenn 14 Tage nach der Unterzeichnung des Versicherungsantrags und der Widerrufsbelehrung der schriftliche Widerruf bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.
* Ausgenommen sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.
* Ebenfalls ausgenommen sind Versicherungsverträge mit längerer Laufzeit, bei denen sofort Versicherungsschutz gewährt wird.
* Von Lebensversicherungen kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

bei einem Wechsel der Zeitraum bis zum Verfall.




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