Lieferschein

ein Begleitpapier bei Warenlieferung. Er enthält i.d.R. Angaben über Art, Menge und Gewicht der Waren, nicht dagegen über den Preis. Der Warenempfänger hat den Empfang der Lieferung meist auf dem Original, welches der Lieferant zurückerhält, zu quittieren, während er einen Durchschlag erhält.

ist das Begleitpapier einer Ware eines Lieferanten, das nach Unterzeichnung durch den Empfänger zur Beweisurkunde über den Empfang wird.

vom Einlagerer ausgestelltes Schriftstück, dass die Anweisung enthält, das einzulagernde Gut einem bestimmten Dritten, meist dem Käufer auszuhändigen.

ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich Vereinbarte (Vertrag, 1) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt, Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.




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