Limit

(engl., ursprünglich lat. limes = "Grenze"), Höchst- oder Mindestgrenze, die bei einem Rechtsgeschäft nicht über-bzw. unterschritten werden darf. Z. B. bei An- oder Verkauf von Aktien durch Kommissionär oder L., bis zu dem einem Bankkunden Kontokorrentkredit eingeräumt ist.

ist eine Preis- oder Mengengrenze, die der Beauftragte nicht überschreiten darf. Dies betrifft i. d. R. aber nur das Innenverhältnis, nicht zugleich auch die Vollmacht. Zum L. bei der Kommission s. dort.




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