Massenkündigung

Werden in einem Betrieb innerhalb 4 Wochen Entlassungen vorgenommen, die eine bestimmte Zahl überschreiten (z. B. mehr als 49 Entlassungen in einem Betrieb mit 500 Arbeitnehmern), so hat der Arbeitgeber dies dem Arbeitsamt schriftlich mit der Stellungnahme des Betriebsrates anzuzeigen. Die Kündigungen werden vor Ablauf eines Monats nur mit Zustimmung des Landesarbeitsamtes wirksam (§§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz).




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