Mediendienste

M. waren nach § 2 I des Mediendienste-Staatsvertrags v. 1997 an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste mit besonderer Meinungsrelevanz, z. B. e-Zeitungen. Die Betonung lag auf Allgemeinheit. Die der individuellen Nutzung dienenden Dienste wurden Teledienste genannt. Diese Trennung zwischen individueller und allgemeiner Nutzung hat man wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten aufgegeben. Es gibt nur noch Telemedien und ihre einheitliche Regulierung im Telemediengesetz und dem RStV. Der Mediendienste-Staatsvertrag wurde durch den 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2007 aufgehoben.




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