Messungsanerkennung

Soll nur ein Teil eines Grundstücks verkauft werden (Grundstückskaufvertrag), so wird die Auflassung regelmäßig erst erklärt (und vollzogen), wenn dieser Teil von der zuständigen Stelle (Vermessungswesen) abgemessen (Veränderungsnachweis) und von den Beteiligten die Vermessung (notariell) als vertragsgemäß anerkannt worden ist.




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