Millionenkredit

Kredit, der gern. § 14 Abs. 1 KWG eineinhalb Millionen Euro oder mehr betragen hat. Vergeben Unternehmen, die unter das KWG fallen, Millionenkredite, so müssen sie diese unter Angabe des Kreditnehmers vierteljährlich an die Deutsche Bundesbank melden. Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Kreditinstitute gegenüber Kreditnehmern, die bei mehreren Kreditgebern Millionenkredite in Anspruch nehmen.




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