Nachtdiebstahl früher Tatbestandsmerkmal des schweren Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 7 StGB alte Fassung). weder Tatbestandsmerkmal für Diebstahl noch Straferschwerungsgrund im Sinne des § 243 StGB.
Weitere Begriffe : Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister | Verfassungsschutz | Theorie vom objektiven Volksbegriff |
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